Willkommen bei der Stranger + Friends Vermögensverwaltung AG

Wir erkennen Chancen, wo andere zögern, und erschließen unentdecktes Potenzial mit frischen Perspektiven.

229.769 m² Bauland mit Baugenehmigung

+ 428.434 m²
Wald & Grünland

Über 230.000 m² Waldfläche.

Über 100 Wohnungen für Senioren

Die Stranger + Friends Vermögensverwaltung AG hat sich auf die Immobilien spezialisiert, bei denen andere Marktteilnehmer keine Perspektive mehr sehen. Unsere Erfahrung ist jedoch: Mit Ideenreichtum, Erfindungsgeist und vernünftig eingesetztem Kapital wiederbeleben wir solche Objekte.

Die Offenlegungs­verordnung (SFDR)

 

Die SFDR verpflichtet alle Finanzmarktteilnehmer:innen und Finanzberater:innen zu nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungs- und Transparenzpflichten. Diese Regelungen sollen Anleger:innen ermöglichen, verschiedene Finanzprodukte hinsichtlich ihrer Umwelt- und Sozialauswirkungen besser zu vergleichen und Greenwashing zu verhindern.

Klassifizierung der Finanzprodukte nach SFDR

Die SFDR teilt Finanzprodukte in drei Kategorien ein:

Artikel 6: Sonstige Finanzprodukte

Fonds nach Artikel 6 müssen Nachhaltigkeits­informationen offenlegen, unabhängig davon, ob sie als nachhaltig gelten oder nicht. Diese Fonds legen keinen offiziellen Wert auf Umwelt- oder Ethikaspekte und gelten als „normale“ Fonds.

Artikel 8: Hellgrüne Finanzprodukte

Fonds nach Artikel 8 berücksichtigen ökologische und/oder soziale Aspekte bei der Auswahl ihrer Anlageinstrumente. Diese Fonds werden oft als ESG-Produkte (Environmental, Social, Governance) beworben.

Artikel 9: Dunkelgrüne Finanzprodukte

Fonds nach Artikel 9 verfolgen explizite Nachhaltigkeitsziele, wie die Reduktion von CO2-Emissionen oder soziale Verbesserungen. Diese Fonds gelten als besonders nachhaltig und werden auch als dunkelgrüne Fonds bezeichnet.

Artikel 9 Fonds: Besondere Merkmale

Finanzprodukte, die nach Artikel 9 klassifiziert sind, müssen klar darlegen, wie sie ihre Nachhaltigkeitsziele erreichen. Sie müssen erklären, wie die anvisierten Nachhaltigkeitsziele durch den Fonds realisiert werden. Darüber hinaus müssen diese Fonds die Principal Adverse Impact (PAI) Indikatoren und den „Do No Significant Harm“ (DNSH) Ansatz der EU-Taxonomie berücksichtigen.

Principal Adverse Impact (PAI) Indikatoren

18 Kernindikatoren

Diese müssen verpflichtet offengelegt werden.

46 zusätzliche Indikatoren

Die Berichterstattung darüber erfolgt freiwillig.

Eine Berücksichtigung der PAIs führt zu einem Minimum an festgelegten Ausschlusskriterien.

"Do No Significant Harm“ (DNSH) Ansatz

Artikel 8 und Artikel 9 Fonds müssen sicherstellen, dass ihre Aktivitäten keines der sechs Umweltziele der EU beeinträchtigen:

Stranger + Friends Vermögensverwaltung AG

Wir entwickeln multifunktionale Immobilien und setzen auf nachhaltige Lösungen für modernes Wohnen, altersgerechtes Leben und hochwertige Hotelprojekte.